Laut Amtsblatt der Europäischen Union erließ die Europäische Kommission am 23. Oktober 2023 die Verordnung (EU) Nr. 2023/2210. Sie genehmigte das Inverkehrbringen von 3-Fucosyllactose als neuartiges Lebensmittel und änderte den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Europäischen Kommission. 3-Fucosyllactose wird von einem abgeleiteten Stamm von E. coli K-12 DH1 produziert. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Veröffentlichungszeit: 27. Oktober 2023