Gemäß dem Amtsblatt der Europäischen Union erließ die Europäische Kommission am 23. Oktober 2023 die Verordnung (EU) 2023/2210, mit der 3-Fucosyllactose als neuartiges Lebensmittel zugelassen und der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Europäischen Kommission geändert wird. 3-Fucosyllactose wird von einem Derivatstamm von E. coli K-12 DH1 produziert. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Veröffentlichungsdatum: 27. Oktober 2023







