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Die staatliche Marktregulierungsbehörde hat kürzlich die „Detaillierten Regeln für die Prüfung von Produktionslizenzen für Fleischprodukte (Ausgabe 2023)“ (im Folgenden „Detaillierte Regeln“) veröffentlicht, um die Überprüfung von Produktionslizenzen für Fleischprodukte weiter zu verschärfen, die Qualität und Sicherheit von Fleischprodukten zu gewährleisten und die qualitativ hochwertige Entwicklung der Fleischindustrie zu fördern. Die „Detaillierten Regeln“ wurden im Wesentlichen in folgenden acht Punkten überarbeitet:

1. Passen Sie den Berechtigungsbereich an.

• Essbare Tierdärme fallen unter die Lizenzen zur Herstellung von Fleischprodukten.

• Der überarbeitete Lizenzumfang umfasst wärmebehandelte, gekochte Fleischprodukte, fermentierte Fleischprodukte, vorgefertigte, konditionierte Fleischprodukte, Pökelwaren und essbare Tierdärme.

2. Die Verwaltung der Produktionsstandorte stärken.

• Es wird klargestellt, dass Unternehmen entsprechend den Produkteigenschaften und Prozessanforderungen angemessene Produktionsstätten einrichten sollten.

• Die Anforderungen an die Gesamtgestaltung der Produktionswerkstatt sollen dargelegt werden, wobei die räumliche Beziehung zu Hilfsproduktionsbereichen wie Abwasserbehandlungsanlagen und staubgefährdeten Bereichen hervorgehoben werden soll, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

• Die Anforderungen an die Aufteilung der Produktionsbereiche für Fleischprodukte sowie die Managementanforderungen für Personen- und Materialtransportwege sollen präzisiert werden.

3. Verbesserung des Anlagen- und Gerätemanagements.

• Unternehmen sind verpflichtet, Anlagen und Ausrüstungen angemessen auszustatten, deren Leistung und Präzision den Produktionsanforderungen entsprechen.

• Die Managementanforderungen für Wasserversorgungsanlagen (Entwässerungsanlagen), Abluftanlagen, Lagereinrichtungen und die Temperatur-/Feuchtigkeitsüberwachung von Produktionshallen oder Kühlhäusern präzisieren.

• Die Anforderungen an die Ausstattung von Umkleideräumen, Toiletten, Duschräumen sowie Handwasch-, Desinfektions- und Händetrocknungsanlagen im Produktionsbereich sollten präzisiert werden.

4. Optimierung der Anlagenaufstellung und des Prozessmanagements.

• Unternehmen sind verpflichtet, die Produktionsanlagen entsprechend dem Prozessablauf rational anzuordnen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

• Unternehmen sollten Gefahrenanalysemethoden anwenden, um die wichtigsten Aspekte der Lebensmittelsicherheit im Produktionsprozess zu klären, Produktformeln, Prozessabläufe und andere Prozessdokumente zu formulieren und entsprechende Kontrollmaßnahmen festzulegen.

• Für die Herstellung von Fleischprodukten durch Zerlegen muss das Unternehmen im System die Anforderungen an die Handhabung der zu zerlegenden Fleischprodukte, die Kennzeichnung, die Prozesskontrolle und die Hygienekontrolle festlegen. Die Kontrollanforderungen für Prozesse wie Auftauen, Pökeln, Erhitzen, Fermentieren, Kühlen, Salzen von Pökelhüllen und Desinfizieren der Innenverpackungsmaterialien im Produktionsprozess müssen ebenfalls klar definiert sein.

5. Die Kontrolle des Einsatzes von Lebensmittelzusatzstoffen verstärken.

• Das Unternehmen sollte die Mindestklassifizierungsnummer des Produkts gemäß GB 2760 „Lebensmittelklassifizierungssystem“ angeben.

6. Stärkung des Personalmanagements.

• Die für den Betrieb verantwortliche Person, der Leiter der Lebensmittelsicherheitsabteilung und der Lebensmittelsicherheitsbeauftragte müssen die „Vorschriften über die Aufsicht und Verwaltung von Unternehmen, die die Verantwortlichkeiten von Lebensmittelsicherheitsbeauftragten wahrnehmen“, einhalten.

7. Stärkung des Lebensmittelsicherheitsschutzes.

• Unternehmen sollten ein Lebensmittelsicherheitsschutzsystem einrichten und anwenden, um biologische, chemische und physikalische Risiken für Lebensmittel zu minimieren, die durch menschliche Faktoren wie vorsätzliche Kontamination und Sabotage verursacht werden.

8. Inspektions- und Testanforderungen optimieren.

• Es wird klargestellt, dass Unternehmen Schnellprüfverfahren zur Untersuchung von Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Fertigprodukten einsetzen und diese regelmäßig mit den in nationalen Normen festgelegten Prüfmethoden vergleichen oder überprüfen können, um die Genauigkeit der Prüfergebnisse zu gewährleisten.

• Unternehmen können Produkteigenschaften, Prozesseigenschaften, Produktionsprozesssteuerung und andere Faktoren umfassend berücksichtigen, um Prüfpunkte, Prüfhäufigkeit, Prüfmethoden usw. festzulegen und entsprechende Prüfgeräte und -einrichtungen bereitzustellen.


Veröffentlichungsdatum: 28. August 2023